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Kostenordnung der CvB



Die Christian-von-Bomhard-Schule ist eine Privatschule in evang. Trägerschaft.
In dieser Eigenschaft erhält die Christian-von-Bomhard-Schule als allgemein bildende, weiterführende
Schule keinen 100 %igen Kostenersatz vom Staat, wie z.B. Grund- und Hauptschulen.
Die der Stiftung zur Verfügung stehenden weiteren Finanzmittel (landeskirchlicher
Betriebszuschuss, Mieteinnahmen und Spenden) decken die anfallenden Aufwendungen für
den Schulbetrieb noch nicht ab.

Um die in evang. Trägerschaft stehende Privatschule in ihrem Bestand zu sichern und um
auch für die Zukunft die bisher gewohnte Unterrichtsqualität und das bestehende Unterrichtsangebot
zu erhalten, muss die Christian-von-Bomhard-Stiftung als Schulträger weitere
Eigenmittel aufbringen. Aus diesem Grunde müssen Schülereltern, bzw. Erziehungsberechtigte
leider mit Kostenbeiträgen in Form von Schulgeld und Gebühren belastet werden. Dass dies
angemessen und in verantwortlicher Weise geschieht, soll unsere Kostenordnung
sicherstellen.

Die Kostenordnung der Christian-von-Bomhard-Schule finden Sie in unserer Klick -> Download-Abteilung.


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Datum : 06.09.2010
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